Um ein Produkt in der Europäischen Union legal verkaufen zu können, muss ein Hersteller, Importeur oder Händler garantieren, dass sein Produkt sicher ist und alle von der Europäischen Union vorgeschriebenen Sicherheitsstandards erfüllt. Diese Akteure müssen entsprechende Tests durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte die von der Europäischen Union vorgeschriebenen Anforderungen und, falls zutreffend, die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften erfüllen. Sie müssen die vorgeschriebenen technischen Unterlagen ausarbeiten und sie den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen. Sie müssen die Konformitätserklärung ausstellen und ihre Produkte gemäß den geltenden Rechtsvorschriften kennzeichnen. Sie müssen die Eigenschaften, den Inhalt, mögliche Warnhinweise und bekannte Risiken angeben und das CE-Zeichen (falls zutreffend) anbringen. Dieses Verfahren wird als CE-Kennzeichnung, europäische Zertifizierung, CE-Zertifikat oder europäische Konformitätsbewertung bezeichnet.
Produkte, die mit dem CE-Zeichen versehen sind, müssen den europäischen Sicherheits- und Umweltvorschriften entsprechen, und nur wenn die Produkte diese Vorschriften vollständig erfüllen, dürfen sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vermarktet werden.
Die Europäische Union führt über die Marktaufsichtsbehörden ständige Kontrollen durch. Wird festgestellt, dass ein Produkt die Mindestanforderungen an die Sicherheit nicht erfüllt, muss der für das Inverkehrbringen des Produkts Verantwortliche einen Rückruf der gefährlichen, bereits an die Verbraucher gelieferten Produkte veranlassen, sie vom Markt nehmen (Produktrückruf) und alle damit verbundenen Kosten übernehmen, zu denen im Allgemeinen auch eine Verwaltungssanktion gehört, deren Höhe je nach Produkt, Branche und Art der festgestellten Nichteinhaltung variiert.
